Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen
ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Widersprechende
Geschäftsbedingungen der Vertragspartner (Käufer oder Auftraggeber) werden nicht
anerkannt.
2.
Vertragsabschluss
In Prospekten, Anzeigen oder Internet enthaltende Angebote sind –auch bezüglich
der Preisangaben- freibleibend und unverbindlich. Nebenabreden, Änderungen oder
Ergänzungen eines Vertrages sollen schriftlich vereinbart werden. Die bei
Vertragsabschluss festgelegten Bezeichnungen und Spezifikationen stellen den
technischen Stand zu diesem Zeitpunkt dar, sofern sich aus den Umständen nichts
anderes ergibt. Konstruktionsänderungen für Lieferungen im Rahmen dieses
Vertrages behält der Verkäufer sich ausdrücklich vor, sofern diese Änderungen
nicht grundlegender Art sind und der vertragsgemäße Zweck nicht erheblich
eingeschränkt wird.
3.
Preise
Die genannten und vereinbarten Preise enthalten jeweils die gesetzliche
Umsatzsteuer, sofern sich nicht aus den Umständen etwas anderes ergibt. Bei
Serviceaufträgen werden die Leistungen nach Zeit und Aufwand berechnet. Kann
wegen fehlender Eigenschaften ein Auftrag nicht durchgeführt werden, können dem
Auftraggeber die entstandenen Prüfkosten berechnet werden.
4.
Gewährleistung
Ist ein Kaufgegenstand oder ein bearbeitender Gegenstand mangelhaft, so kann der
Käufer zunächst nur die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer
mangelfreien Sache verlangen (Nacherfüllung). Ist der Käufer Verbraucher, so
kann der Verkäufer die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern,
wenn sie nur mit unverhältnis-mäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind
insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des
Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der
Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden
könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere
Art der Nacherfüllung; auch diese kann der Verkäufer wegen unverhältnismäßiger
Kosten verweigern.
Ist der Käufer Unternehmer, so leistet der Verkäufer zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache. Liefert der Verkäufer zum Zweck der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so hat der Käufer die mangelhafte Sache herauszugeben und Wertersatz für die gezogene Nutzung zu leisten. Für die Ermittlung des Wertes der Nutzung ist im Zweifel die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer entscheidend. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Entscheidet sich der Käufer für den Rücktritt vom Vertrag, so hat er die mangelhafte Sache zurückzugewähren und Wertersatz für die gezogene Nutzung zu leisten. Ist der Käufer Unternehmer, so muss er offensichtliche Mängel spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung schriftlich dem Verkäufer mitteilen. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Verkäufer bereit zu halten. Bei Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen sind Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei Verkäufen an einen Unternehmer für neue Sachen 1 Jahr, für gebrauchte Sachen wird die Gewährleistung gänzlich ausgeschlossen. Bei Verkäufen an einen Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neuen Sachen 2 Jahre, bei gebrauchten Sachen 1 Jahr.
5. Haftung
6.
Eigentumsvorbehalt
Verkaufte und behandelte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Zahlung des
Kaufpreises Eigentum des Verkäufers. Der Käufer verpflichtet sich, bis zur
vollständigen Bezahlung des Kaufpreises weder durch Verkauf, Verpfändung,
Vermietung, Verleihung noch sonst in irgendeiner Art über den Gegenstand zu
verfügen. Er verpflichtet sich zur sofortigen Anzeige an den Verkäufer, wenn der
Gegenstand von dritter Seite gepfändet oder in Anspruch genommen werden sollte.
Alle zur Beseitigung von Pfändungen und Einbehaltungen sowie der zu
Herbeischaffung des Gegenstandes aufgewendeten gerichtlichen und
außergerichtlichen Kosten hat er zu erstatten, sofern er die Entstehung dieser
Kosten schuldhaft verursacht hat. Der Käufer verpflichtet sich, den Gegenstand
ordnungsgemäß zu behandeln sowie für entsprechende Reinigung zu sorgen, solange
das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist. Die Gefahr der Beschädigung
und des Unterganges des Gegenstandes trägt der Käufer.
7.
Zahlung
Sämtliche Rechnungen des Verkäufers sind vorbehaltlich einer anderweitigen
schriftlichen Vereinbarung sofort und ohne jeglichen Abzug fällig und zahlbar.
Die Ablehnung von Schecks behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor. Die
Annahme erfolgt stets nur erfüllungshalber. Ist der Käufer mit seiner Zahlung im
Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % (bei Unternehmen
8 %) über dem Basiszinssatz zu berechnen. Ist dem Verkäufer ein höherer
Zinsschaden entstanden, kann er auch diesen geltend machen. Der Käufer ist zur
Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt ist.
8.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt das deutsche Recht, die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Erfüllungsort ist Teublitz. Soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für
etwaige Streitigkeiten aus den Verträgen und damit im Zusammenhang stehenden
Rechtsbeziehungen für beide Teile das Gericht, das für den Sitz der Zentrale in
Teublitz (Verkäufers) zuständig ist, als Gerichtsstand vereinbart.